Mit militärischen Mitteln

BERLIN (Eigener Bericht) - Die Bundesregierung legalisiert den "Einsatz militärischer Mittel" im Inland. Wie das Innen- und das Justizministerium am gestrigen Montag übereinstimmend mitteilten, haben sich die Regierungsparteien in Berlin auf eine entsprechende Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes geeinigt. Demnach wird die Bundeswehr künftig im Falle nicht näher definierter "besonders schwerer Unglücksfälle" auf deutschem Territorium operieren dürfen - zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Die Intervention kann vom Bundeskabinett, bei "Eile" vom Verteidigungsminister allein angeordnet werden. Damit treibt Berlin die Entgrenzung militärischer, polizeilicher und geheimdienstlicher Aktivitäten voran, die bislang vor allem bei Polizeien und Geheimdiensten forciert worden ist. Erst vor wenigen Tagen enthüllten Berichte die Dimension, welche die Zusammenarbeit von Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei sowie Inlands- und Auslandsgeheimdienst inzwischen erreicht. Auch das BKA-Gesetz, das in Kürze verabschiedet werden soll, wird wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot scharf kritisiert. Auf aktuelle polizeilich-militärische Zusammenarbeit weist eine soeben erschienene Publikation hin. Kooperation und umfassende Verschmelzung sämtlicher deutscher Repressionsapparate im In- und Ausland bilden die Grundlage für eine flexible Bekämpfung von Unruhepotenzialen in aller Welt.

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