Ausgetrickst

WARSZAWA/BERLIN (Eigener Bericht) - Zum zweiten Mal binnen weniger Monate hat die Bundesregierung die Bitte Polens um eine vertragliche Beilegung offener Entschädigungsfragen zurückgewiesen. Eine bilaterale Erklärung, in der sich Berlin gegen Forderungen deutscher "Vertriebener" stellen sollte, scheitert am hinhaltenden Widerstand von CDU/CSU und SPD. Damit hält auch die gegenwärtige Bundesregierung Restitutionsansprüche umgesiedelter Deutscher absichtlich offen und folgt dem antipolnischen Vorgehen sämtlicher Vorgänger. Während identische Fragen bezüglich der Enteignungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik durchgeführt wurden, längst durch ein internationales Abkommen geklärt sind, hält Berlin Polen weiterhin unter Druck. Jüngst geäußerte Beschwerden der Regierung in Warszawa offenbaren zudem, dass die deutsche Seite nicht nur im Grenzvertrag aus dem Jahr 1990, sondern auch im Nachbarschaftsvertrag aus dem Jahr 1991 die polnische Seite übervorteilt hat. Weite Passagen des Abkommens, die den im Nachbarstaat lebenden Minderheiten umfassende Sonderrechte zubilligen, will die Bundesregierung nur ihren polnischen "Auslandsdeutschen" zubilligen, nicht aber den in Deutschland lebenden Polen. In Deutschland existiere keine nationale Minderheit polnischsprachiger Bürger, behauptet die Merkel-Regierung und knüpft damit an Muster an, die der deutschen Polen-Politik bereits im deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Zeit sowie unter der NS-Diktatur eigen waren.

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