Deutsche Pogrome (III)

BERLIN/MÜNCHEN/APOLDA/ATHEN german-foreign-policy.com beschließt sein Schwerpunktthema mit aktuellen Berichten, Analysen und Interviews. Im Mittelpunkt steht die Sühne der Täter, deren Bestrafung die Opfer zwar nicht zum Leben erweckt, aber die Wiederholung des Leidens in neuen Pogromen möglichst ausschließen will - durch das drohende Beispiel der vollzogenen Strafe, durch Täterverdammnis und die Ehrung der Opfer. Die Massaker deutscher Soldaten in mehr als zweihundert griechischen Dörfern, deren Bevölkerung während der NS-Besatzung pogromartige Übergriffe zu erleiden hatte, sollen ungesühnt bleiben. Dies beantragte der EU-Generalanwalt am diesjährigen Jahrestag der Novemberpogrome (9. November) und widersprach jetzt einem Klagebegehren der griechischen Opfernachkommen vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Kläger verlangen, von der Bundesrepublik Deutschland für den Mord an 679 männlichen Einwohnern des Dorfes Kalavryta (Peloponnes) entschädigt zu werden. Das Verbrechen wurde am 13. Dezember 1943 von Einheiten der 117. Jägerdivision begangen. Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht, Rechtsnachfolgerin jener staatlichen Insitutionen zu sein, die den Mord befehligten.

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