Notwendigkeiten

BERLIN/METZ (gfp.com) - In Anwesenheit des gegenwärtigen Verteidigungsministers und seines Amtsvorgängers begeht die deutsche katholische Militärseelsorge am heutigen Montag mit einem Festakt ihr 50jähriges Bestehen . Wie das Verteidigungsministerium bestätigt, ist die kirchliche Begleitung der Soldaten unverzichtbarer Teil von Vorbereitung und Durchführung deutscher Auslandseinsätze. Der kirchlichen Betreuung komme große Bedeutung für die psychische Regeneration traumatisierter Militärs zu. Der Wiederaufbau des katholischen kirchlichen Dienstes für die Bundeswehr, der im Zentrum der heutigen Feier steht, erfolgte in den 1950er Jahren durch Geistliche, die ihre Karriere während der NS-Zeit begonnen und teilweise am Eroberungs- und Vernichtungskrieg der Wehrmacht teilgenommen hatten; organisationsrechtliche Grundlage ist bis heute Paragraph 27 des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933. Der Rechtstitel regelt - wie sein evangelisches Pendant - die staatliche Kontrolle der kirchlichen Seelsorgetätigkeit und sichert die Verfügbarkeit religiöser Hilfsdienste für die deutsche Militärexpansion. Sie wird von den Spitzen der christlichen Kirchen als "Notwendigkeit" bezeichnet.

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