Deutsche Polizei: Hoheitsbefugnisse in der Schweiz

KREUZLINGEN/KONSTANZ Die deutsche Polizei hat am vergangenen Wochenende zum ersten Mal die ihr durch den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag zugewachsenen Befugnisse offiziell wahrgenommen und auf Schweizer Staatsgebiet patrouilliert. Der Vertrag ermöglicht der deutschen Polizei die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in der Schweiz und gilt der deutschen Seite als ,,mustergültiges Modell"für die Polizeikooperation in ganz Europa.

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