Ultimatum

BERLIN/FÜRSTENFELDBRUCK/WARSZAWA (Eigener Bericht) Auf dem Kasernengelände der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck wird der Todesrichter der polnischen Widerstandskämpferin Krystyna Wituska geehrt. Frau Wituska war am 19. April 1943 vom NS- ,,Reichskriegsgericht"wegen ,,Spionage"und ,,Feindbegünstigung"zum Tode verurteilt worden. Mit nur 24 Jahren starb sie unter einem deutschen Fallbeil in Halle an der Saale. Für das ,,Feldurteil"ist u.a. Generalleutnant Ritter von Mann verantwortlich, der dem militärischen Richterkollegium angehörte. Nach ihm ist die ,,Ritter-von-Mann-Straße"benannt, die zum Offiziersheim der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck führt. Eine Beschwerde gegen die Namensgebung hat das Bundesverteidigungsministerium zurückgewiesen. Die militärische Traditionspflege sei ,,erschöpfend"geregelt, heißt es in einem Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt. Wegen des Traditionsverständnisses in der Bundeswehr erhebt Jakob Knab, Sprecher der ,,Initiative gegen falsche Glorie", schwere Vorwürfe. Das deutsche Militär pflege ,,das Andenken an tapfere und treue Hitler-Offiziere (...), an diejenigen, die bis zum letzten Augenblick für das 'Großdeutsche Reich' Millionen in den Tod schickten", urteilt Knab in einem Interview mit german-foreign-policy.com. Um die Ehre der polnischen Nationalheldin Krystyna Wituska wiederherzustellen, verlangt Knab die umgehende Tilgung des Straßennamens in Fürstenfeldbruck und hat der Bundeswehr ein Ultimatum gestellt.

ex.klusiv

Anmelden

ex.klusiv

Den Volltext zu diesem Informationsangebot finden Sie auf unseren ex.klusiv-Seiten - für unsere Förderer kostenlos.

Auf den ex.klusiv-Seiten von german-foreign-policy.com befinden sich unser Archiv und sämtliche Texte, die älter als 14 Tage sind. Das Archiv enthält rund 5.000 Artikel sowie Hintergrundberichte, Dokumente, Rezensionen und Interviews. Wir würden uns freuen, Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen zu können - für 7 Euro pro Monat. Das Abonnement ist jederzeit kündbar.

Möchten Sie dieses Angebot nutzen? Dann klicken Sie hier:
Persönliches Förder-Abonnement (ex.klusiv)

Umgehend teilen wir Ihnen ein persönliches Passwort mit, das Ihnen die Nutzung unserer ex.klusiven Seiten garantiert. Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Die Redaktion

P.S. Sollten Sie ihre Recherchen auf www.german-foreign-policy.com für eine Organisation oder eine Institution nutzen wollen, finden Sie die entsprechenden Abonnement-Angebote hier:
Förder-Abonnement Institutionen/Organisationen (ex.klusiv)