Minder schwerer Fall

FRANKFURT AM MAIN Wer einen Menschen fesselt, knebelt, an einen Stuhl bindet und den Hilflosen sodann durch gewaltsames Ersticken auf grausame Weise zu Tode bringt, handelt in einem ,,minder schweren Fall von Körperverletzung". Dies entschied gestern ein Frankfurter Gericht in Übereinstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die amtliche Würdigung hat zur Voraussetzung, dass es sich bei dem Getöteten um einen afrikanischen Flüchtling und bei den Tätern um deutsche Beamte handelt. Das Tatmerkmal der Grausamkeit sei nicht zu erkennen, entschied das Gericht. Die Grenzschutz-Beamten wurden auf freien Fuß gesetzt und können weiterhin als Hoheitsträger der Bundesrepublik Deutschland tätig sein. Menschenrechtsorganisationen kritisieren unterdessen weitere Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen im Verlauf von Abschiebungen unerwünschter Flüchtlinge.

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