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Fliegen für den Krieg
07.01.2010
BERLIN/NEUBRANDENBURG
(Eigener Bericht) - Mit multinationalen Kriegsübungen in Mecklenburg-Vorpommern verstößt die Bundeswehr gegen den 2-plus-4-Vertrag aus dem Jahr 1990. Entgegen den Bestimmungen des völkerrechtlich bindenden Abkommens, das Truppen des westlichen Kriegsbündnisses den Aufenthalt auf dem Territorium der ehemaligen DDR untersagt, fand erst unlängst ein NATO-Manöver auf dem Militärflugplatz Trollenhagen bei Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) statt. Laut Berichten handelte . . .
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