(Eigener Bericht) - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. Das Gesetz, das vor wenigen Tagen verabschiedet wurde und unmittelbar in Kraft getreten ist, regelt die "Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" durch Rotkreuz-Sanitäter; sie können zukünftig nicht nur zu Einsätzen der Streitkräfte im . . .