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Joachim Perels, Wolfram Wette: Mit reinem Gewissen
Während Opfer der NS-Militärjustiz jahrzehntelang um ihre Rehabilitierung kämpfen mussten, machten ehemalige Wehrmachtjuristen eine zweite Karriere. Renommierte Historiker und Juristen rücken die Folgen der personellen Kontinuitäten für die demokratische Rechtsordnung und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ins Bewusststein.
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Deutsch-syrischer Herbst
14.03.2008
Vitales Interesse
Die Hintergründe für den Kooperationsversuch hat der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, Michael Hartmann, in einer Stellungnahme vom vergangenen Mittwoch ausdrücklich benannt. Hartmann zufolge waren deutsche und syrische Spionageorganisationen seit Anfang 2002 "im Gespräch über eine Verbesserung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit". Dem lag die deutsche Hoffnung zugrunde, die syrischen Dienste könnten mit ihren Erkenntnissen über die innersyrische islamistische Opposition beim "Anti-Terror-Kampf" wertvolle Hilfe leisten. Darüber hinaus lagen dem Wunsch nach Geheimdienstkooperation weitere deutsche Anliegen von außenpolitischer Bedeutung zugrunde. "Es lag im vitalen deutschen Sicherheitsinteresse, an Erkenntnissen der Syrer (...) zu anderen sicherheitsrelevanten Themen (Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten, illegale Migration, Schiffsschleusungen, Fahndung nach flüchtigen RAF-Tätern usw.) partizipieren zu können", schreibt Hartmann.[1]
Warnungen
Im April 2002 begannen hochrangige Gespräche über eine engere Zusammenarbeit der deutschen und syrischen Geheimdienste. Beschleunigt wurden die Bestrebungen nach dem Anschlag im tunesischen Djerba, dem am 11. April 21 Menschen zum Opfer fielen, darunter 14 Deutsche. Bedenken gegenüber der Zusammenarbeit mit Damaskus gab es von Anfang an. So berichtet Guido Steinberg, der von 2002 bis 2005 als Referent für "Internationalen Terrorismus" im Berliner Kanzleramt arbeitete, er habe vor einer Kooperation mit Syrien "wegen der dort praktizierten Menschenrechtsverletzungen gewarnt". Speziell im Fall Mohammed Haydar Zammar habe man von Folterungen ausgehen müssen, da in Damaskus "bei Gefangenen mit politischem Hintergrund Folter eher die Regel als die Ausnahme" sei.[2] Trotz der Warnungen entschied das Kanzleramt unter Amtschef Steinmeier für eine Intensivierung der Kontakte und entsandte am 16. Mai 2002 eine hochrangige Delegation in die syrische Hauptstadt. Delegationsleiter war BND-Präsident August Hanning (heute: Staatssekretär im Bundesinnenministerium).
Gesamtpaket
Mit einem Gegenbesuch des damaligen Vizepräsidenten des syrischen Militärgeheimdienstes schritten die Gespräche Anfang Juli 2002 fort. Zur Verhandlungsmasse gehörten auf deutscher Seite seit April 2002 zwei syrische Spione, die in Deutschland vor Gericht standen; Berlin bot die Einstellung des Verfahrens gegen sie an - laut Einschätzung eines Bundesanwalts wegen der schweren Vorwürfe ein recht außergewöhnlicher Schritt.[3] Das Kanzleramt verlangte im Gegenzug die Einstellung syrischer Spionage in Deutschland. Der Informationsaustausch über islamistische Kräfte stand ebenfalls auf der Wunschliste. Wie Steinberg, der damals im Kanzleramt arbeitete, berichtet, erörterte der damalige Geheimdienstkoordinator Ernst Uhrlau (heute: BND-Präsident) mit dem syrischen Vize-Geheimdienstchef damals auch den "Fall Zammar". Der im Foltergefängnis Far Filastin einsitzende Deutsche wurde offenkundig Teil des vereinbarten "Gesamtpakets": Am 20. Juli erhielten die deutschen Dienste Verhörprotokolle von Zammar, am 24. Juli wurde der Prozess gegen die beiden syrischen Agenten niedergeschlagen, vom 29. bis zum 31. Juli reiste der BKA-Präsident zu "Gesprächen mit Vertretern syrischer Stellen" [4] nach Damaskus.
Vor Beginn der Verhöre
Im Herbst intensivierten Berlin und Damaskus ihre Kooperation. Dies gilt nicht nur für Syrien, sondern auch für den damals noch unter starkem syrischem Einfluss stehenden Libanon. Für die Zeit von Oktober bis Dezember 2002 sind mehrere Fälle dokumentiert, bei denen Mitarbeiter deutscher Repressionsbehörden in Beirut und Damaskus Verhörergebnisse abgriffen - unter Verhältnissen, über die in Berlin nicht der geringste Zweifel bestand. "Schon im normalen Polizeigewahrsam sind Misshandlungen an der Tagesordnung", hieß es etwa im "Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Syrien" des Auswärtigen Amts vom 7. Oktober 2002. "Insbesondere bei Fällen mit politischem Bezug wird (häufig bevor Verhöre überhaupt beginnen) physische und psychische Gewalt eingesetzt." Das Außenministerium teilte präzise Beobachtungen über die Lage mit: "Offensichtlich bedienen sich die Geheimdienste eines abgestuften Systems, orientiert am Tatvorwurf, an der Schwere des Tatverdachts, etc."[5]
Umgestimmt
Drei Wochen später entschied das Bundeskanzleramt, Zammar - der gegen ihn vorliegende Tatvorwurf wog so schwer, dass die Todesstrafe nicht ausgeschlossen war - durch BND, BKA und Verfassungsschutz verhören zu lassen.[6] Das Verhör fand schließlich in der zweiten Novemberhälfte statt. "Der syrische Fallführer betonte gegenüber den deutschen Vernehmern, er habe den Zeugen 'im Interesse einer konstruktiven Haltung' drei Tage lang persönlich auf seine Befragung vorbereitet", berichtet der BND-Experte Erich Schmidt-Eenboom: "Zunächst hatte Zammar sich geweigert, mit den Deutschen zu reden, doch die Drohung des syrischen Brigadegenerals, das bedeute für ihn den 'Nullpunkt', stimmte ihn um."[7] Mithäftlinge aus Far Filastin erzählten später, man habe "die Schreie bis in die Zellen hören können". Die deutschen Beamten, die den von 150 auf 50 Kilogramm abgemagerten Zammar verhörten, konnten keinerlei Spuren von Folter oder Misshandlung erkennen.
Eigenständig
Bereits Wochen vor Zammars Verhör (und Wochen danach erneut) hatten deutsche Beamte auch im Libanon von Befragungen unter zumindest zweifelhaften Umständen profitiert. Davon betroffen war der aus München nach Beirut gereiste Mohammed Ramez Sultan, der - wie Zammar - unter Beobachtung der deutschen Dienste stand. Er war in der libanesischen Hauptstadt unter Mitwirkung von BKA-Personal festgenommen worden (german-foreign-policy.com berichtete [8]) - ein Hinweis darauf, dass deutsche Stellen nicht nur von der CIA verschleppte Verdächtige wie Zammar (und Murat Kurnaz) befragten, sondern durchaus eigenständig Hand anlegten. Den Rahmen bot die deutsch-syrisch-libanesische Kooperationsoffensive des Jahres 2002, die ja nicht nur in Syrien außenpolitische Interessen Berlins bediente: Das BKA hatte auf Geheiß des damaligen Innenministers Otto Schily vom Mai 2002 an die Zusammenarbeit mit dem Libanon zunächst intensiviert, um Flüchtlinge an der Schiffsreise in die EU zu hindern (Operation "MARE" [9]). Die Operation schuf Grundlagen, auf denen die eigenständige Arbeit der deutschen Behörden aufbauen konnte.
Ignoriert
Ebenso wie bei der Vorbereitung der deutsch-syrischen Geheimdienstkooperation im Kanzleramt kam es auch bei den libanesischen Aktivitäten des BKA zu inneren Auseinandersetzungen. Warnte dort ein Fachreferent eindringlich vor der Zusammenarbeit mit Folterern, informierte im Beiruter Fall ein Polizeibeamter die BKA-Führungsebene über deutliche Hinweise auf die Misshandlung von Mohammed Ramez Sultan. Hier wie dort wurden die Einwände von der Amtsspitze ignoriert. Im Falle Mohammed Haydar Zammars planten die Berliner Behörden sogar ein zweites Verhör in Far Filastin.
Nicht erfüllt
Es fand nicht statt. Nicht weil moralische oder rechtliche Bedenken im Bundeskanzleramt oder den deutschen Diensten die Oberhand gewonnen hätten - die syrische Seite erfüllte ihre Pflichten aus dem vereinbarten Gesamtpaket nicht. "In der Rückschau ist zu konstatieren, dass sich die Erwartungen an eine Zusammenarbeit mit syrischen Stellen nicht in allen Belangen erfüllt haben", schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über "Vorgänge im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus" vom 23. Februar 2006.
Nicht unangemessen
Auf die syrische Folterpraxis bezieht sich die Passage offenbar nicht. Der Obmann der SPD-Bundesfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Michael Hartmann, besteht darauf, dass die syrischen Stellen Zammar vor und während der Befragung durch die deutschen Beamten korrekt behandelten. "Zammar machte auf die fünf deutschen Befrager gleichermaßen den Eindruck eines gesunden, selbstkontrollierten Mannes", heißt es in einer Stellungnahme des SPD-Politikers vom vergangenen Mittwoch. Demnach sollen während seines Verhörs "weder körperlich noch anhand seines Verhaltens (...) Spuren unangemessener Behandlung erkennbar" gewesen sein.[10]
Weitere Informationen zur deutschen Verstrickung in Menschenrechtsverletzungen im "Anti-Terror-Kampf" finden Sie hier: Wo ist Haydar Zammar?, Wer ist "Sam", der deutsche Foltergesandte?, Nach Recht und Gesetz, Täuschen und lügen, Und warten noch immer, Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, "Abgrundtiefe Doppelzüngigkeit", Abgleiten in die Barbarei, Interview mit Dr. Max Stadler, Ohne Gericht, ohne Urteil, Letzte Warnung, Größte Gefährdungen, Transatlantische Verbrechensausbeute, Steinmeier und seine Komplizen, Hundertneunzig Zentimeter Länge, Abgleiten in die Barbarei (II) und Oktober 2001.
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