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Kriegsähnlich
15.10.2005
In Afghanistan ist auch Sanitätspersonal der Bundeswehr zum bewaffneten Einsatz abkommandiert worden.
Einer als Operationsschwester in einem Feldlazarett in Afghanistan tätigen Sanitätsfeldwebelin und ihren Kollegen war von ihrem Kommandeur befohlen worden, die Sicherung des Infanterielagers zu übernehmen. Das international besetzte Lazarett der ISAF steht unter dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes. Ärzte und Sanitäter tragen entsprechende Armbinden, da das Völkerrecht vorschreibt, im Kriegseinsatz strikt zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten zu unterscheiden. Zum nichtkämpfenden Teil der Truppe gehören das Sanitätspersonal und die Militärseelsorger, die nur zur Selbstverteidigung Waffen tragen dürfen. Das deutsche Sanitätspersonal wurde angewiesen, diese Armbinden abzulegen und bewaffneten Wachdienst zu leisten.
Weil sie den Befehl infrage stellte, wurde die Soldatin vom Dienst suspendiert, nach Deutschland zurückgeschickt und mit einer Disziplinarbuße belegt. Eine Beschwerde beim Truppendienstgericht blieb erfolglos. Der daraufhin angerufene Petitionsausschuss des Bundestages verweist in seinem abschlägigen Zwischenbescheid auf die Argumentation des Verteidigungsministeriums und der zuständigen Stabsabteilung. Die Unterscheidung in Kombattanten und Nichtkombattanten sei nur im bewaffneten Konflikt vorgeschrieben, heißt es darin. Da sich die Bundesrepublik in Afghanistan nicht im Kriegszustand befinde, müssten auch Ärzte und Sanitäter zu den Waffen greifen. Selbst das Ministerium habe offiziell schon eingeräumt, dass es sich um einen "kriegsähnlichen, internationalen Konflikt" handele, heißt es dagegen. Dies lasse sich sogar an den Soldabrechnungen ablesen: Die Soldaten erhalten das doppelte Monatssalär - wegen "extremer Belastungen" unter "kriegsähnlichen Bedingungen".
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