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Kurznachrichten
Spionageschiff
17.01.2012
Die deutsche Kriegsmarine spioniert vor der Küste Syriens.

Von nationaler Bedeutung
28.09.2011
Eine Studie des IG Metall- Vorstands über den "militärischen Schiffbau" führt zu energischen Protesten.

Bertelsmann expandiert
25.08.2011
Die zu Bertelsmann gehörende RTL Group plant den Einstieg beim polnischen TV-Konzern TVN.

Partner in Asien
17.08.2011
Zur Stärkung der deutschen Position in Asien hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt Werner Hoyer drei Staaten Südostasiens besucht.

Partner Vietnam
10.06.2011
Berlin strebt eine strategische Partnerschaft mit Vietnam an.

South Stream
22.03.2011
Die BASF-Tochter Wintershall beteiligt sich an der russischen Konkurrenz zur EU-Pipeline Nabucco.

Rasse
06.09.2010
Ein ehemaliger deutscher Bildungsminister plädiert für den Gebrauch des Wortes "Rasse" als Bezeichnung für Minderheiten.

Ungesühnt
20.08.2010
Das Massaker von Kunduz vom September 2009 bleibt ungesühnt.

Zwischen Russland und China
19.08.2010
Mit einer Reise in die Mongolei stärkt der deutsche Minister für Entwicklung die Stellung Berlins in Asien - gegen China.

Ein Denkmal für die Zarin
14.07.2010
Am vergangenen Freitag ist im ostdeutschen Zerbst ein Denkmal für Zarin Katharina die Große enthüllt worden.

Kriegsähnlich
15.10.2005
In Afghanistan ist auch Sanitätspersonal der Bundeswehr zum bewaffneten Einsatz abkommandiert worden.
Einer als Operationsschwester in einem Feldlazarett in Afghanistan tätigen Sanitätsfeldwebelin und ihren Kollegen war von ihrem Kommandeur befohlen worden, die Sicherung des Infanterielagers zu übernehmen. Das international besetzte Lazarett der ISAF steht unter dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes. Ärzte und Sanitäter tragen entsprechende Armbinden, da das Völkerrecht vorschreibt, im Kriegseinsatz strikt zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten zu unterscheiden. Zum nichtkämpfenden Teil der Truppe gehören das Sanitätspersonal und die Militärseelsorger, die nur zur Selbstverteidigung Waffen tragen dürfen. Das deutsche Sanitätspersonal wurde angewiesen, diese Armbinden abzulegen und bewaffneten Wachdienst zu leisten.
Weil sie den Befehl infrage stellte, wurde die Soldatin vom Dienst suspendiert, nach Deutschland zurückgeschickt und mit einer Disziplinarbuße belegt. Eine Beschwerde beim Truppendienstgericht blieb erfolglos. Der daraufhin angerufene Petitionsausschuss des Bundestages verweist in seinem abschlägigen Zwischenbescheid auf die Argumentation des Verteidigungsministeriums und der zuständigen Stabsabteilung. Die Unterscheidung in Kombattanten und Nichtkombattanten sei nur im bewaffneten Konflikt vorgeschrieben, heißt es darin. Da sich die Bundesrepublik in Afghanistan nicht im Kriegszustand befinde, müssten auch Ärzte und Sanitäter zu den Waffen greifen. Selbst das Ministerium habe offiziell schon eingeräumt, dass es sich um einen "kriegsähnlichen, internationalen Konflikt" handele, heißt es dagegen. Dies lasse sich sogar an den Soldabrechnungen ablesen: Die Soldaten erhalten das doppelte Monatssalär - wegen "extremer Belastungen" unter "kriegsähnlichen Bedingungen".
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