Wer einen Menschen fesselt, knebelt, an einen Stuhl bindet
und den Hilflosen sodann durch gewaltsames Ersticken auf grausame
Weise zu Tode bringt, handelt in einem
,,minder schweren Fall von Körperverletzung". Dies entschied
gestern ein Frankfurter Gericht in Übereinstimmung mit der
zuständigen Staatsanwaltschaft. Die amtliche Würdigung hat zur
Voraussetzung, dass es sich bei dem Getöteten um einen
afrikanischen Flüchtling und bei den . . .