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Minder schwerer Fall
19.10.2004
FRANKFURT AM MAIN
Wer einen Menschen fesselt, knebelt, an einen Stuhl bindet und den Hilflosen sodann durch gewaltsames Ersticken auf grausame Weise zu Tode bringt, handelt in einem ,,minder schweren Fall von Körperverletzung". Dies entschied gestern ein Frankfurter Gericht in Übereinstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die amtliche Würdigung hat zur Voraussetzung, dass es sich bei dem Getöteten um einen afrikanischen Flüchtling und bei den . . .
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