Die Liquidierung von 59 italienischen Gefangenen durch
NS-Einheiten im Mai 1944 bleibt ungesühnt. Dies entschied der 5.
Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. Auch finanzielle
Entschädigungen für NS-Greuel in den ehemals von Deutschland
besetzten Staaten lehnt das Auswärtige Amt strikt ab.
,,Europa"müsse um seiner
,,Zukunft"willen auf NS-Sühnezahlungen verzichten, erklärt
der deutsche Botschaftssprecher in Athen.
NS-Nachfolgeorganisationen und rechtsextreme Parteien erhalten in
Deutschland teilweise erheblichen . . .