Im EU-Verfassungsentwurf wird die Zentralisierung der Außen-
und Militärpolitik festgeschrieben, einschließlich des Aufbaus
einer gemeinsamen Militärmacht. Die Mitgliedstaaten müssen diese
zentralen Vorgaben
,,aktiv und vorbehaltlos im Geiste der
Loyalität"unterstützen, das Parlament ist von der Mitbestimmung
ausgeschlossen. Ein exklusives militärisches
,,Kerneuropa"würde über die Kriegführung der EU bestimmen,
während im militärpolitischen Bereich die Kompetenzen der
Einzelstaaten faktisch aufgehoben wären. . . .