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Militärverfassung
27.11.2003
BERLIN
Im EU-Verfassungsentwurf wird die Zentralisierung der Außen- und Militärpolitik festgeschrieben, einschließlich des Aufbaus einer gemeinsamen Militärmacht. Die Mitgliedstaaten müssen diese zentralen Vorgaben ,,aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität"unterstützen, das Parlament ist von der Mitbestimmung ausgeschlossen. Ein exklusives militärisches ,,Kerneuropa"würde über die Kriegführung der EU bestimmen, während im militärpolitischen Bereich die Kompetenzen der Einzelstaaten faktisch aufgehoben wären. . . .
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