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Fluchthilfe (II)
06.09.2002
BERLIN (Eigener Bericht)
Fluchthelferinnen und Fluchthelfer, die Nicht-Deutschen die ungenehmigte Einreise nach Deutschland ermöglichen, werden von den Berliner Strafverfolgungsbehörden als Kriminelle behandelt. Den Organisatoren von Schleusungsaktionen, deren Ziel das deutsche Staatsgebiet ist, drohen langjährige Gefängnisstrafen. . . .
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