Fluchthelferinnen und Fluchthelfer, die Nicht-Deutschen die
ungenehmigte Einreise nach Deutschland ermöglichen, werden von den
Berliner Strafverfolgungsbehörden als Kriminelle behandelt. Den
Organisatoren von Schleusungsaktionen, deren Ziel das deutsche
Staatsgebiet ist, drohen langjährige Gefängnisstrafen. . . .