Deutsche Polizei: Hoheitsbefugnisse in der
Schweiz
13.08.2002
KREUZLINGEN/KONSTANZ
Die deutsche Polizei hat am vergangenen Wochenende zum ersten
Mal die ihr durch den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag
zugewachsenen Befugnisse offiziell wahrgenommen und auf Schweizer
Staatsgebiet patrouilliert. Der Vertrag ermöglicht der deutschen
Polizei die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in der Schweiz und
gilt der deutschen Seite als
,,mustergültiges Modell"für die Polizeikooperation in ganz
Europa. . . .