german-foreign-policy.com
logo
Deutsche Polizei: Hoheitsbefugnisse in der Schweiz
13.08.2002
KREUZLINGEN/KONSTANZ
Die deutsche Polizei hat am vergangenen Wochenende zum ersten Mal die ihr durch den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag zugewachsenen Befugnisse offiziell wahrgenommen und auf Schweizer Staatsgebiet patrouilliert. Der Vertrag ermöglicht der deutschen Polizei die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in der Schweiz und gilt der deutschen Seite als ,,mustergültiges Modell"für die Polizeikooperation in ganz Europa. . . .
Copyright © 2005 Informationen zur Deutschen Außenpolitik

info@german-foreign-policy.com

Valid XHTML 1.0!