Krieg und Recht![]() Der Bruch des Internationalen Rechts und kriegerische Aktionen durchziehen die deutsche Geschichte seit den Zeiten des Kaiserreichs. In Kolonialoperationen kam es zu Massakern an der afrikanischen Bevölkerung. Im Ersten Weltkrieg ignorierte Berlin die Haager Landkriegsordnung, setzte Giftgase ein und deportierte zehntausende Belgier zur Zwangsarbeit. Den Versailler Friedensvertrag unterhöhlte Deutschland bereits bei seinem Eintritt in den Völkerbund (1926), der die internationale Zwischenkriegsordnung zu schützen suchte; als Berlin auf den offenen Bruch des Friedensvertrages zusteuerte, verließ es den Vorläufer der heutigen UN (1933). Den Gipfel vollständiger Missachtung und mutwilliger Schändung sämtlicher internationaler Übereinkünfte erklomm Berlin zu NS-Zeiten. Erst 1973 in die Vereinten Nationen aufgenommen, schlug die Bundesrepublik mit dem völkerrechtswidrigen Überfall auf Jugoslawien im März 1999 erneut den Weg des Rechtsbruchs zur Durchsetzung deutscher Interessen ein. |








