2-plus-4-Vertrag![]() Bei Auslandseinsätzen mit entsprechendem Gerät werden in- und ausländische NATO-Truppen nach Leipzig verlegt und von dort an die Kampfschauplätze geflogen. Dabei können auch ABC-Waffen (atomare, biologische und chemische Mittel) zum Einsatz kommen, sieht der entsprechende NATO-Plan vor. Nach Auffassung von Völkerrechtlern widersprechen diese Vorhaben zentralen Bestimmungen des 2-plus-4-Vertrags von 1990, mit dem die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zustimmten. Laut diesem Vertrag ist es - aus Rücksicht auf Sicherheitsinteressen der damaligen Sowjetunion - verboten, ausländische Truppen und Atomwaffen auf dem früheren DDR-Territorium zu stationieren oder dorthin zu verlegen. |








